auf einen Blick - Bausparen
Arbeitnehmer-Sparzulagen | Wohnungsbauprämie | |
Förderberechtigte | VL-Empfänger | ab dem Alter von 16 Jahren |
maximal förderfähiger Sparbeitrag p.a. alleinstehend verheiratet, 1 Arbeitnehmer verheiratet, 2 Arbeitnehmer | jährlich 470 € VL 470 € VL 940 € VL | jährlich 700 € 1.400 € 1.400 € |
Fördersatz | 9 % | 10 % |
maximale Förderung alleinstehend verheiratet | 43 € 86 € | 70 € 140 € |
Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) alleinstehend verheiratet | 17.900 € 35.800 € | 35.000 € 70.000 € |
Gutschrift bzw. Auszahlung | Nach Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist oder Zuteilung und wohnungswirtschaftliche Verwendung (Guthaben ist somit auch vor Ablauf von 7 Jahren verfügbar). | Zuteilung und wohnungswirtschaftliche Verwendung (Guthaben ist somit auch vor Ablauf von 7 Jahren verfügbar). Liegt das Kundenalter bei Abschluss unter 25 Jahren, kann das Guthaben nach 7 Jahren auch frei verwendet werden (z.B. Urlaub, Auto, usw.). |
Wohn-Riester Zulagen | |
Förderberechtigte | Grundzulage
Kinderzulage
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maximale Förderung Grundzulagen Kinderzulage (pro Kind, das ab 2008 geboren wurde) Kinderzulage (pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde) Berufseinsteigerbonus (bis zum 25. Geburtstag zahlt der Staat einmalig) | 175,- € pro Jahr 300,- € pro Jahr 185,- € pro Jahr 200,- € einmalig |
Gutschrift bzw. Auszahlung | Riester-Zulagen müssen Sie jährlich für das vergangene Beitragsjahr beantragen. Dafür stellen Sie entweder selbst einen Zulageantrag an Ihren Wohn-Riester Anbieter oder erteilten ihm die Vollmacht, das für Sie zu übernehmen. Die Riester-Zulagen werden von der ZfA auf Ihr Bausparkonto eingezahlt. |
Steuervorteil |
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Arbeitnehmer-Sparzulagen | |
Förderberechtigte | VL-Empfänger |
maximal förderfähiger Sparbeitrag p.a. | Jährlich 400,- € 400,- € 800,- € |
Fördersatz | 20 % |
maximale Förderung | Jährlich 80,- € 160,- € |
Einkommensgrenzen | 20.000,- € 40.000,- € |
Gutschrift bzw. Auszahlung | Sofern Sie zulagenberechtigt sind, beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt zahlt dann den Zuschuss nach Ablauf der Sperrfrist in Ihrem Vertrag ein. |