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Ihr Finanzberater Wladislaw Vogel 
 

Staatliche Förderprogramme

auf einen Blick - Bausparen 


Arbeitnehmer-Sparzulagen

Wohnungsbauprämie

Förderberechtigte 

VL-Empfänger

ab dem Alter von 16 Jahren 

maximal förderfähiger Sparbeitrag p.a.

alleinstehend

verheiratet, 1 Arbeitnehmer 

verheiratet, 2 Arbeitnehmer

jährlich 



470 € VL


470 € VL


940 € VL

jährlich



700 €


1.400 €


1.400 €

Fördersatz

9 %

10 %

maximale Förderung 

alleinstehend

verheiratet


43 €

86 €


70 €

140 €

Einkommensgrenzen 

(zu versteuerndes Einkommen)

alleinstehend 

verheiratet 




17.900 €

35.800 €




35.000 €

70.000 €

Gutschrift bzw. Auszahlung 

Nach Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist oder Zuteilung und wohnungswirtschaftliche Verwendung (Guthaben ist somit auch vor Ablauf von 7 Jahren verfügbar).

Zuteilung und wohnungswirtschaftliche Verwendung (Guthaben ist somit auch vor Ablauf von 7 Jahren verfügbar).


Liegt das Kundenalter bei Abschluss unter 25 Jahren, kann das Guthaben nach 7 Jahren auch frei verwendet werden (z.B. Urlaub, Auto, usw.).




Wohn-Riester Zulagen

Förderberechtigte

Grundzulage

  • Bezieher/in von Arbeitslosengeld | und ||
  • Pflegeperson 
  • Elternteil in Kindererziehungszeit
  • Bezieher/in von Kranken- oder Vorruhestandsgeld
  • Geringfügig Beschäftige/r
  • Amtsträger/in und Soldat/in
  • Landwirt/in
  • Künstler/in
  • Frührentner/in
  • Bundesfreiwillige/r oder freiwillig Wehrdienstleistende/r

Kinderzulage 

  • Die Kinderzulage wird nur so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld für Ihr Kind bekommen

 

maximale Förderung  

Grundzulagen

Kinderzulage (pro Kind, das ab 2008 geboren wurde)

Kinderzulage (pro Kind, das bis Ende 2007 geboren wurde)

Berufseinsteigerbonus (bis zum 25. Geburtstag zahlt der Staat einmalig)



175,- € pro Jahr 



300,- € pro Jahr 



185,- € pro Jahr 




200,- € einmalig 

Gutschrift bzw. Auszahlung

Riester-Zulagen müssen Sie jährlich für das vergangene Beitragsjahr beantragen. Dafür stellen Sie entweder selbst einen Zulageantrag an Ihren Wohn-Riester Anbieter oder erteilten ihm die Vollmacht, das für Sie zu übernehmen. Die Riester-Zulagen werden von der ZfA auf Ihr Bausparkonto eingezahlt.

Steuervorteil

  1. Geben Sie alle Riester-Zahlungen eines Jahres in Ihrer Einkommensteuererklärung in der „Anlage AV“ an. Führen Sie diese unter Sonderausgaben auf.
  2. Das Finanzamt macht eine Günstigerprüfung: Ist Ihr Riester-Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher als die staatliche Zulage, dann erhalten Sie die zusätzliche Steuerermäßigung extra. Die Differenz aus Steuervorteil und Riester-Zulagen wird Ihnen in Ihrer Einkommenssteuererklärung gutgeschrieben.
  3. Für die Günstigerprüfung benötigt das Finanzamt weitere Angaben aus Ihrem Wohn-Riester Bausparvertrag. Bitte berechtigen Sie Ihren Wohn-Riester Anbieter, Ihre Riester-Daten an das zuständige Finanzamt zu schicken.



auf einen Blick - Fondssparplan

 


Arbeitnehmer-Sparzulagen

Förderberechtigte

VL-Empfänger

maximal förderfähiger Sparbeitrag p.a.
alleinstehend
verheiratet, 1 Arbeitnehmer
verheiratet, 2 Arbeitnehmer

Jährlich 



400,- €


400,- €


800,- €

Fördersatz 

20 %

maximale Förderung
alleinstehend
verheiratet

Jährlich 

80,- €

160,- €

Einkommensgrenzen
(zu versteuerndes Einkommen)

alleinstehend
verheiratet




20.000,- €

40.000,- €

Gutschrift bzw. Auszahlung

Sofern Sie zulagenberechtigt sind, beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage  zusammen mit Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt zahlt dann den Zuschuss nach Ablauf der Sperrfrist in Ihrem Vertrag ein.



 
 
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